Steuer & Recht

Wachstumschancengesetz

Definition

Das Wachstumschancengesetz (offiziell: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) wurde im März 2024 verabschiedet und regelt u.a. die schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland. Ab 2025 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen in einem strukturierten Format ausgestellt und empfangsfähig sein; Ausnahmeregelungen gelten gestaffelt bis 2028.

Hintergrund & Kontext

Das Wachstumschancengesetz wurde im März 2024 verabschiedet und ist der zentrale rechtliche Hebel für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im inländischen B2B-Bereich. Es ändert insbesondere das Umsatzsteuergesetz und definiert dort erstmals die E-Rechnung als strukturiertes, EN-16931-konformes Format. Der Einführungsfahrplan ist gestaffelt, um Unternehmen Umstellungszeit zu geben: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gilt eine Übergangsphase — bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiter als Papier oder (mit Zustimmung des Empfängers) als PDF versandt werden; Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen ab 2027 strukturiert ausstellen, alle übrigen ab 2028. Ausgenommen sind u.a. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen an Endverbraucher. Das Gesetz schafft damit die Grundlage für ein künftiges transaktionsbezogenes Meldesystem, wie es die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) vorsieht.

In der Praxis — ein Beispiel

Ein mittelständisches Unternehmen mit 2 Mio. € Jahresumsatz plant die Umstellung. Schritt 1 (bis Ende 2024): Eingangskanal und revisionssichere Archivierung für E-Rechnungen einrichten, da ab 2025 die Empfangspflicht greift. Schritt 2 (bis 2027): Die Ausgangsfakturierung auf ein EN-16931-konformes Format (z.B. ZUGFeRD Profil EN 16931 oder XRechnung) umstellen, weil das Unternehmen wegen seines Umsatzes über 800.000 € ab 2027 strukturiert ausstellen muss. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und B2C-Rechnungen kann es vorerst weiter als PDF ausstellen.

Häufige Fehler

  • Die Übergangsfristen gelten nur für das Ausstellen — die Empfangspflicht ab 2025 hat keine Übergangsfrist.
  • Der Umsatzschwellenwert von 800.000 € entscheidet, ob die Ausstellungspflicht 2027 oder erst 2028 greift; er wird oft übersehen.
  • PDF-Versand bleibt nur mit Zustimmung des Empfängers und nur während der Übergangsphase zulässig.

Häufig gestellte Fragen

Was regelt das Wachstumschancengesetz bei E-Rechnungen?

Es führt die verpflichtende strukturierte E-Rechnung im inländischen B2B ein, definiert die E-Rechnung als EN-16931-konformes Format und legt einen gestaffelten Einführungsfahrplan von 2025 bis 2028 fest.

Wann muss mein Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?

Bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 € ab 2027, andernfalls ab 2028. Empfangen können müssen Sie bereits ab 2025.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, u.a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Rechnungen an Endverbraucher (B2C). Für diese bleibt eine andere Form zulässig.

Verwandte Begriffe

E-Rechnung (Elektronische Rechnung)Eine E-Rechnung im engeren Sinne ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format ausgestellt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Im deutschen Kontext, insbesondere nach dem Wachstumschancengesetz, bezeichnet E-Rechnung explizit strukturierte Formate (XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X, Peppol BIS), während reine PDF-Rechnungen nicht mehr als E-Rechnungen gelten. Hybridformate wie ZUGFeRD gelten als E-Rechnung, weil sie die XML-Strukturdaten enthalten.B2B (Business-to-Business)B2B bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Rechnungsstellungen zwischen zwei Unternehmen. In Deutschland wurde mit dem Wachstumschancengesetz (2024) die Pflicht zur elektronischen Rechnung auch für den inländischen B2B-Bereich eingeführt. Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen wird stufenweise bis 2028 umgesetzt. ZUGFeRD und XRechnung sind für B2B zulässige Formate.XRechnungXRechnung ist der deutsche Standard für strukturierte elektronische Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen (B2G). Er basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und ist in zwei Syntaxen verfügbar: UBL 2.1 und UN/CEFACT CII. Seit dem 27. November 2020 sind öffentliche Auftraggeber des Bundes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu akzeptieren, und schrittweise wurden auch Landes- und Kommunalbehörden einbezogen.ZUGFeRDZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Rechnungsformat, das eine menschenlesbare PDF/A-3-Datei mit eingebetteten maschinenlesbaren XML-Daten kombiniert. Das Format wird vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) gepflegt und existiert in mehreren Profilen (MINIMUM, BASIC, EN 16931, EXTENDED). Es ist technisch identisch mit dem europäischen Factur-X-Standard.Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmen mit einem Jahresumsatz unterhalb eines Schwellenwerts (seit 2025: 25.000 € im Vorjahr und voraussichtlich 100.000 € im laufenden Jahr) von der Umsatzsteuererhebung. Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, dürfen jedoch auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. In elektronischen Rechnungen ist der Steuerategoriencode E (steuerbefreit) zu verwenden.