Steuer & Recht
Wachstumschancengesetz
Definition
Das Wachstumschancengesetz (offiziell: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) wurde im März 2024 verabschiedet und regelt u.a. die schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland. Ab 2025 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen in einem strukturierten Format ausgestellt und empfangsfähig sein; Ausnahmeregelungen gelten gestaffelt bis 2028.
Hintergrund & Kontext
Das Wachstumschancengesetz wurde im März 2024 verabschiedet und ist der zentrale rechtliche Hebel für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im inländischen B2B-Bereich. Es ändert insbesondere das Umsatzsteuergesetz und definiert dort erstmals die E-Rechnung als strukturiertes, EN-16931-konformes Format. Der Einführungsfahrplan ist gestaffelt, um Unternehmen Umstellungszeit zu geben: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gilt eine Übergangsphase — bis Ende 2026 dürfen Rechnungen weiter als Papier oder (mit Zustimmung des Empfängers) als PDF versandt werden; Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen ab 2027 strukturiert ausstellen, alle übrigen ab 2028. Ausgenommen sind u.a. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen an Endverbraucher. Das Gesetz schafft damit die Grundlage für ein künftiges transaktionsbezogenes Meldesystem, wie es die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) vorsieht.
In der Praxis — ein Beispiel
Ein mittelständisches Unternehmen mit 2 Mio. € Jahresumsatz plant die Umstellung. Schritt 1 (bis Ende 2024): Eingangskanal und revisionssichere Archivierung für E-Rechnungen einrichten, da ab 2025 die Empfangspflicht greift. Schritt 2 (bis 2027): Die Ausgangsfakturierung auf ein EN-16931-konformes Format (z.B. ZUGFeRD Profil EN 16931 oder XRechnung) umstellen, weil das Unternehmen wegen seines Umsatzes über 800.000 € ab 2027 strukturiert ausstellen muss. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und B2C-Rechnungen kann es vorerst weiter als PDF ausstellen.
Häufige Fehler
- •Die Übergangsfristen gelten nur für das Ausstellen — die Empfangspflicht ab 2025 hat keine Übergangsfrist.
- •Der Umsatzschwellenwert von 800.000 € entscheidet, ob die Ausstellungspflicht 2027 oder erst 2028 greift; er wird oft übersehen.
- •PDF-Versand bleibt nur mit Zustimmung des Empfängers und nur während der Übergangsphase zulässig.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt das Wachstumschancengesetz bei E-Rechnungen?
Es führt die verpflichtende strukturierte E-Rechnung im inländischen B2B ein, definiert die E-Rechnung als EN-16931-konformes Format und legt einen gestaffelten Einführungsfahrplan von 2025 bis 2028 fest.
Wann muss mein Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?
Bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 € ab 2027, andernfalls ab 2028. Empfangen können müssen Sie bereits ab 2025.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, u.a. für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Rechnungen an Endverbraucher (B2C). Für diese bleibt eine andere Form zulässig.