Rechnungs-Pflichtangaben Checker §14 UStG

Prüfen Sie interaktiv, ob Ihre Rechnung alle gesetzlichen Pflichtangaben enthält — und schützen Sie Ihren Vorsteuerabzug.

Pflichtangaben nach §14 Abs. 4 UStG (Vollrechnung)

Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Ausstellers
Ausstellungsdatum der Rechnung
Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände / Umfang und Art der sonstigen Leistung
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (Leistungsdatum)
Nettobetrag, aufgeteilt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen
Anzuwendender Umsatzsteuersatz
Auf das Entgelt entfallender Umsatzsteuerbetrag
Hinweis auf Steuerbefreiung (falls keine USt ausgewiesen wird)
Zu zahlender Gesamtbetrag (Brutto)
Vereinbarte Entgeltminderungen (Skonti, Rabatte), falls vorhanden
Pro-Nutzer können die Prüfergebnisse als Bericht exportieren.

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung nach §14 UStG enthalten?

Das Umsatzsteuergesetz schreibt in §14 Abs. 4 UStG exakt vor, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, damit der Empfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Fehlt auch nur eine dieser Angaben, kann das Finanzamt den gesamten Vorsteuerabzug verweigern — auch wenn die wirtschaftliche Leistung erbracht wurde.

Für Rechnungen mit einem Bruttobetrag bis €250 gibt es eine Vereinfachung: Die Kleinbetragsrechnung nach §33 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) kommt mit weniger Pflichtangaben aus. Insbesondere müssen Name und Anschrift des Empfängers sowie die Steuernummer des Ausstellers nicht zwingend angegeben werden.

Dieser interaktive Checker hilft Ihnen, die Vollständigkeit Ihrer Rechnung zu prüfen. Ticken Sie die vorhandenen Angaben ab oder laden Sie eine XRechnung/ZUGFeRD-XML-Datei hoch, damit der Checker die Felder automatisch erkennt. Das Ergebnis zeigt Ihnen, welche Angaben fehlen und warum sie für den Vorsteuerabzug wichtig sind.

Besondere Bedeutung hat die korrekte Rechnungsstellung seit der Einführung der E-Rechnungspflicht 2025. Elektronische Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD müssen alle Pflichtfelder strukturiert und maschinenlesbar enthalten. Fehler in Pflichtfeldern führen bei der Validierung zur Ablehnung durch öffentliche Auftraggeber.

Unser Tool prüft sowohl vollständige Rechnungen nach §14 Abs. 4 UStG als auch Kleinbetragsrechnungen nach §33 UStDV. Für den XML-Modus wird der bewährte XRechnung-Parser verwendet, der die wichtigsten strukturierten Felder automatisch erkennt.

So verwenden Sie diesen Checker

  1. Rechnungsart wählenWählen Sie, ob Sie eine vollständige Rechnung (über €250 Brutto) oder eine Kleinbetragsrechnung (≤ €250 Brutto) prüfen möchten. Die Pflichtangaben unterscheiden sich je nach Rechnungsart.
  2. Felder abhaken (Checklisten-Modus)Gehen Sie jede Pflichtangabe durch und setzen Sie einen Haken, wenn diese in Ihrer Rechnung vorhanden und korrekt ist. Jede Position zeigt, warum das Feld wichtig ist.
  3. Oder XML hochladenWählen Sie den Tab „XRechnung/ZUGFeRD XML“ und fügen Sie die XML-Datei ein oder laden Sie sie hoch. Der Checker erkennt automatisch, welche Felder in der Datei vorhanden sind.
  4. Prüfung startenKlicken Sie auf „Pflichtangaben prüfen“. Sie erhalten sofort eine Übersicht der vorhandenen und fehlenden Pflichtangaben mit einem Vollständigkeitsscore.
  5. Ergebnis exportieren (Pro)Pro-Nutzer können den vollständigen Prüfbericht exportieren — als Dokumentation für die Buchhaltung oder als Basis für die Korrektur der Rechnung.

Dieser Checker ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei strittigen Rechnungen empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.

Wie funktioniert der Checker?

Im Checklisten-Modus vergleicht der Checker Ihre Eingaben mit dem gesetzlichen Katalog der Pflichtangaben — entweder aus §14 Abs. 4 UStG (Vollrechnung) oder §33 UStDV (Kleinbetragsrechnung). Die Auswertung erfolgt vollständig lokal im Browser.

Im XML-Modus wird die hochgeladene XRechnung- oder ZUGFeRD-Datei mit dem integrierten Parser ausgelesen. Erkannte Felder (Rechnungsnummer, Datum, Name/Adresse, Steuernummer, Beträge, Steuerkennzeichen) werden automatisch als vorhanden markiert. Felder, die im XML nicht gefunden werden, werden als fehlend gekennzeichnet.

Der Vollständigkeitsscore errechnet sich als prozentualer Anteil der vorhandenen Pflichtfelder an der Gesamtzahl der für die gewählte Rechnungsart erforderlichen Felder.

Anwendungsfälle

Rechnungsaussteller

Prüfen Sie vor dem Versenden, ob Ihre Ausgangsrechnung alle Pflichtangaben enthält — und vermeiden Sie Rücksendungen oder Korrekturrechnungen.

Buchhaltung & Rechnungsprüfung

Prüfen Sie eingehende Lieferantenrechnungen auf Vollständigkeit, bevor Sie den Vorsteuerabzug geltend machen.

XRechnung-Validierung

Laden Sie Ihre XRechnung- oder ZUGFeRD-XML-Datei hoch und prüfen Sie, ob alle Pflichtfelder strukturiert vorhanden sind.

Schulung & Compliance

Nutzen Sie die Checkliste als Schulungsunterlage für neue Mitarbeiter in der Rechnungsabteilung.

Beispielrechnung

Eine Marketingagentur prüft eine eingehende Rechnung über €850 netto. Die Rechnung enthält Name/Anschrift beider Parteien, Rechnungsdatum und -nummer, Leistungsbeschreibung und Bruttobetrag. Jedoch fehlen: das Leistungsdatum und der separate Umsatzsteuerausweis.

Geprüfte Felder:
✓ Name/Anschrift Aussteller
✓ Name/Anschrift Empfänger
✓ Rechnungsdatum
✓ Rechnungsnummer
✓ Leistungsbeschreibung
✗ Leistungsdatum → FEHLT (Vorsteuer gefährdet)
✗ Nettobetrag / USt-Satz / USt-Betrag → FEHLT

Score: 5/8 = 62,5 % — Korrekturrechnung erforderlich

Ohne Leistungsdatum und separaten Steuerausweis ist der Vorsteuerabzug beim Empfänger gefährdet.

Tipps & Einschränkungen

Tipps

  • Das Leistungsdatum ist auch dann anzugeben, wenn es mit dem Rechnungsdatum identisch ist — ein Vermerk wie „Leistungsdatum = Rechnungsdatum“ genügt.
  • Bei mehreren Steuersätzen (z. B. 19 % und 7 %) muss jeder Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag separat ausgewiesen werden.
  • Digitale Rechnungen (PDF, E-Mail) haben dieselben Pflichtangaben wie Papierrechnungen — der Übermittlungsweg ändert nichts.
  • Beachten Sie: Für bestimmte Leistungen (Reisekosten, Bauleistungen u. a.) gelten zusätzliche oder abweichende Anforderungen.

Einschränkungen

  • Der XML-Modus erkennt nur Felder, die in gängigen UBL- und CII-Feldern strukturiert vorliegen. Freitext-Felder oder abweichende Namespace-Strukturen könnten nicht erkannt werden.
  • Dieser Checker prüft das Vorhandensein der Felder, nicht die inhaltliche Richtigkeit (z. B. korrekte Berechnung des Steuerbetrags).
  • Branchenspezifische Sonderregelungen (Bauleistungen, Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse Charge) sind nicht abgebildet.
  • Für steuerfreie Umsätze nach §4 UStG oder Reverse-Charge-Fälle gelten eigene Anforderungen, die dieser Checker nicht vollständig abbildet.

Häufig gestellte Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung nach §14 UStG enthalten?

Eine vollständige Rechnung muss enthalten: Name/Anschrift des Ausstellers und Empfängers, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge/Art der Leistung, Leistungsdatum, aufgeschlüsselter Nettobetrag nach Steuersätzen, Steuersatz und Steuerbetrag (oder Steuerbefreiungshinweis) sowie den Gesamtbetrag.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung und welche Angaben sind erforderlich?

Eine Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV ist eine Rechnung mit einem Bruttobetrag bis €250. Sie benötigt nur: Name/Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag sowie Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung. Name des Empfängers und Rechnungsnummer sind nicht zwingend.

Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?

Das Finanzamt kann den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers vollständig versagen. In manchen Fällen ist eine rückwirkende Berichtigung möglich (Rechnungsberichtigung), aber das ist mit Aufwand und Risiken verbunden.

Kann eine fehlerhafte Rechnung rückwirkend korrigiert werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Rechnungsberichtigung nach §31 Abs. 5 UStDV möglich. Die Berichtigung wirkt jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Berichtigung — nicht rückwirkend auf das ursprüngliche Rechnungsdatum. Das kann steuerliche Nachteile haben.

Muss das Leistungsdatum angegeben werden, wenn es mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt?

Ja. Das Leistungsdatum muss immer angegeben werden. Wenn es mit dem Ausstellungsdatum identisch ist, reicht ein Vermerk wie „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ oder „Datum der Leistungserbringung: [Datum]“.

Was gilt bei mehreren Umsatzsteuersätzen auf einer Rechnung?

Bei gemischten Steuersätzen (z. B. 19 % und 7 %) muss für jeden Steuersatz der Nettobetrag, der Steuersatz und der Steuerbetrag separat ausgewiesen werden. Eine pauschale Angabe reicht nicht aus.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.?

Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt vergeben und beginnt üblicherweise mit einer dreistelligen Finanzamtsnummer. Die USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) beginnt mit "DE" und wird für EU-grenzüberschreitende Geschäfte benötigt. Auf der Rechnung genügt eine der beiden Nummern.

Müssen XRechnung-Dateien ebenfalls alle Pflichtangaben enthalten?

Ja. XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien müssen alle Pflichtangaben nach §14 UStG in strukturierter, maschinenlesbarer Form enthalten. Das EU-Core-Invoice-Usage-Specification (EN 16931) legt die entsprechenden XML-Elemente fest. Fehlende Pflichtfelder führen zur Validierungsablehnung.

Gilt die Pflicht zur fortlaufenden Rechnungsnummer auch für Kleinbetragsrechnungen?

Nein. Bei Kleinbetragsrechnungen (≤ €250 Brutto) nach §33 UStDV ist keine Rechnungsnummer vorgeschrieben. Für vollständige Rechnungen ist sie dagegen zwingend — und muss einmalig und fortlaufend vergeben sein.

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