Steuer & Recht
Reverse Charge (Steuerschuldumkehr)
Definition
Beim Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldumkehr) wird die Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger übertragen. In Deutschland gilt es u.a. für bestimmte Bauleistungen, Metalllieferungen und alle innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen. In elektronischen Rechnungen ist der Steuerategoriencode AE (BT-151) zu verwenden und der Hinweis auf die gesetzliche Grundlage (z.B. § 13b UStG) sollte im Rechnungstext erscheinen.
Hintergrund & Kontext
Beim Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuld, § 13b UStG) schuldet ausnahmsweise nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Der Verkäufer stellt seine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und weist ausdrücklich auf die Steuerschuldnerschaft des Empfängers hin; der Empfänger berechnet die Steuer selbst, meldet sie an und kann sie zugleich als Vorsteuer abziehen (bei voller Vorsteuerabzugsberechtigung saldiert sich das auf null). Das Verfahren dient der Betrugsbekämpfung und greift u.a. bei innergemeinschaftlichen B2B-Dienstleistungen, bestimmten Bauleistungen, Gebäudereinigung, Metall- und Schrottlieferungen sowie der Lieferung von Mobilfunkgeräten ab bestimmten Beträgen. In der elektronischen Rechnung wird Reverse Charge über den Steuerkategoriencode AE (BT-151) abgebildet. Wichtig: Der Steuerbetrag (BT-117) für eine AE-Kategorie muss 0,00 sein (Regel BR-AE-1), und es muss ein Befreiungs-/Hinweisgrund (BT-120) mit Verweis auf die Rechtsgrundlage angegeben werden.
In der Praxis — ein Beispiel
Ein deutsches Bauunternehmen erbringt eine Bauleistung an einen anderen Bauunternehmer und fällt damit unter § 13b UStG. In der XRechnung verwendet es für die betroffene Position die Steuerkategorie AE mit Prozentsatz 0. In der Steueraufschlüsselung (BG-23) steht die Bemessungsgrundlage (z.B. 2.000 €), der Steuerbetrag ist 0,00 €, und als Befreiungsgrund (BT-120) wird „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, § 13b UStG“ eingetragen. Der Leistungsempfänger meldet die 380 € USt. (19 % aus 2.000 €) selbst an und zieht sie zugleich als Vorsteuer ab.
Häufige Fehler
- •Bei Kategorie AE darf KEIN Steuerbetrag ausgewiesen werden — BT-117 muss 0,00 sein (sonst Fehler BR-AE-1).
- •Der ausdrückliche Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (BT-120) fehlt häufig, ist aber Pflicht.
- •Reverse Charge nicht mit Steuerbefreiung (Kategorie E) oder innergemeinschaftlicher Lieferung (Kategorie K) verwechseln — es sind verschiedene Kategorien.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Steuerkategoriencode gilt für Reverse Charge?
Der Code AE (BT-151) mit Prozentsatz 0 und Steuerbetrag 0,00. Zusätzlich ist ein Befreiungsgrund (BT-120) mit Verweis auf § 13b UStG anzugeben.
Wer zahlt beim Reverse Charge die Umsatzsteuer?
Der Leistungsempfänger (Käufer), nicht der leistende Unternehmer. Der Empfänger meldet die Steuer selbst an und kann sie bei Vorsteuerabzugsberechtigung zugleich abziehen.
Wann gilt das Reverse-Charge-Verfahren?
Unter anderem bei innergemeinschaftlichen B2B-Dienstleistungen, bestimmten Bauleistungen, Gebäudereinigung sowie Metall- und Schrottlieferungen. Die genauen Fälle regelt § 13b UStG.