E-Rechnung
Eingangsrechnung
Definition
Eine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die ein Unternehmen oder eine Behörde von einem Lieferanten erhält. Im Kontext der E-Rechnung ist der Rechnungsempfänger ab 2025 verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die ordnungsgemäße Prüfung, Kontierung und GoBD-konforme Archivierung der Eingangsrechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
Auf Englisch lesen:Incoming Invoice (EN)
Verwandte Begriffe
E-Rechnung (Elektronische Rechnung)Eine E-Rechnung im engeren Sinne ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format ausgestellt und empfangen wird und eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Im deutschen Kontext, insbesondere nach dem Wachstumschancengesetz, bezeichnet E-Rechnung explizit strukturierte Formate (XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X, Peppol BIS), während reine PDF-Rechnungen nicht mehr als E-Rechnungen gelten. Hybridformate wie ZUGFeRD gelten als E-Rechnung, weil sie die XML-Strukturdaten enthalten.VorsteuerVorsteuer bezeichnet die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen zahlt und die es von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt abziehen kann (Vorsteuerabzug). Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung (§ 14 UStG), wozu bei elektronischen Rechnungen die korrekte Einhaltung aller Pflichtfelder nach EN 16931 zählt.GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form)Die GoBD sind Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums zur revisionssicheren Archivierung und Aufbewahrung von steuerlich relevanten Unterlagen in elektronischer Form. Sie legen Anforderungen an Unveränderlichkeit, Vollständigkeit, Ordnung, Nachvollziehbarkeit und Maschinenverfügbarkeit fest. Elektronische Rechnungen müssen den GoBD-Anforderungen entsprechend aufbewahrt werden — d.h. in ihrem ursprünglichen elektronischen Format, nicht als Ausdruck.WachstumschancengesetzDas Wachstumschancengesetz (offiziell: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) wurde im März 2024 verabschiedet und regelt u.a. die schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland. Ab 2025 müssen alle inländischen B2B-Rechnungen in einem strukturierten Format ausgestellt und empfangsfähig sein; Ausnahmeregelungen gelten gestaffelt bis 2028.RechnungseingangsplattformEine Rechnungseingangsplattform ist ein digitales System, über das Unternehmen und öffentliche Stellen elektronische Rechnungen empfangen, validieren und weiterverarbeiten. In Deutschland sind ZRE und OZG-RE die wichtigsten Plattformen für den öffentlichen Sektor. Plattformen prüfen eingehende Rechnungen auf Einhaltung des XRechnung-Standards und leiten sie an die zuständige Stelle innerhalb der Behörde weiter.