Datenmodell

Selbstfakturierung (Self-Billing)

Definition

Bei der Selbstfakturierung erstellt der Käufer (Leistungsempfänger) die Rechnung im Namen des Verkäufers (Leistungserbringers). Dieses Verfahren ist in § 14 Abs. 2 UStG geregelt und erfordert eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien. In elektronischen Rechnungen wird die Selbstfakturierung mit dem Rechnungstyp-Code 389 (BT-3) gekennzeichnet. Sie kommt häufig in der Automobilindustrie und bei komplexen Lieferketten vor.

Auf Englisch lesen:Self-Billing (EN)

Verwandte Begriffe

Rechnungstyp-Code (BT-3)Der Rechnungstyp-Code (BT-3) gibt an, um welche Art von Dokument es sich bei einer elektronischen Rechnung handelt. Er basiert auf der UNTDID-Codeliste 1001. Häufig verwendete Codes sind 380 (Handelsrechnung), 381 (Gutschrift/Kreditnote), 384 (Rechnungskorrektur) und 389 (Selbstfakturierung). Die korrekte Angabe ist Pflicht nach EN 16931.Umsatzsteuer (USt) / Mehrwertsteuer (MwSt)Die Umsatzsteuer (USt), umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt, ist eine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und Leistungen. In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. In elektronischen Rechnungen nach EN 16931 muss der Umsatzsteuerbetrag (BT-110), der Steuersatz (BT-152) und der Steuerbasisbetrag (BT-116) je Steueraufschlüsselung angegeben werden.EN 16931EN 16931 ist die europäische Norm für das semantische Datenmodell einer Kernrechnung. Sie definiert die Pflicht- und optionalen Felder (Business Terms), deren Bedeutung und die Validierungsregeln, die für alle konformen elektronischen Rechnungen in der EU gelten. National implementierte Standards wie XRechnung, ZUGFeRD (EN-16931-Profil) und Factur-X müssen diese Norm erfüllen.B2B (Business-to-Business)B2B bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Rechnungsstellungen zwischen zwei Unternehmen. In Deutschland wurde mit dem Wachstumschancengesetz (2024) die Pflicht zur elektronischen Rechnung auch für den inländischen B2B-Bereich eingeführt. Ab 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen wird stufenweise bis 2028 umgesetzt. ZUGFeRD und XRechnung sind für B2B zulässige Formate.