Datenmodell
Bestellreferenz (BT-13 / BT-14)
Definition
BT-13 (Bestellnummer des Käufers) und BT-14 (Bestellnummer des Verkäufers) ermöglichen die Verknüpfung einer Rechnung mit einer Bestellung. In der öffentlichen Beschaffung ist die Angabe der Bestellreferenz häufig obligatorisch, um die automatisierte Drei-Wege-Prüfung (Bestellung, Wareneingang, Rechnung) zu ermöglichen. Beide Felder sind in EN 16931 optional, können aber von öffentlichen Auftraggebern als Pflichtfeld definiert werden.
Auf Englisch lesen:Order Reference (BT-13 / BT-14) (EN)
Verwandte Begriffe
Business Term (BT)Ein Business Term (BT) ist ein einzelnes, semantisch definiertes Datenelement der europäischen Norm EN 16931. Jeder Business Term hat eine eindeutige Nummer (z.B. BT-1 für die Rechnungsnummer, BT-9 für das Fälligkeitsdatum), einen Namen, eine Definition und Angaben zur Kardinalität. Die Business Terms sind syntaxunabhängig und werden in UBL und CII auf unterschiedliche XML-Elemente gemappt.EN 16931EN 16931 ist die europäische Norm für das semantische Datenmodell einer Kernrechnung. Sie definiert die Pflicht- und optionalen Felder (Business Terms), deren Bedeutung und die Validierungsregeln, die für alle konformen elektronischen Rechnungen in der EU gelten. National implementierte Standards wie XRechnung, ZUGFeRD (EN-16931-Profil) und Factur-X müssen diese Norm erfüllen.Käuferreferenz (BT-10)Die Käuferreferenz (BT-10) ist ein vom Käufer vorgegebenes Kennzeichen zur internen Weiterleitung und Zuordnung der Rechnung beim Empfänger. Im deutschen B2G-Bereich ist dieses Feld für XRechnungen verpflichtend und wird mit der Leitweg-ID befüllt. Bei B2B-Rechnungen dient BT-10 oft als Bestellreferenz oder Kostenstellen-Kennung und ermöglicht eine automatisierte Rechnungsverarbeitung.B2G (Business-to-Government)B2G bezeichnet Geschäftsbeziehungen und Rechnungsstellungen von Unternehmen an staatliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Einrichtungen). In Deutschland ist die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich bereits seit 2020 schrittweise für Bundesbehörden und zunehmend auch für Landes- und Kommunalbehörden verpflichtend. Das vorgeschriebene Format ist XRechnung oder ein anderes EN-16931-konformes Format.